Die Wareneinsatznorm war ein zentraler Begriff in der DDR-Planwirtschaft, insbesondere im Bereich der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Sie definierte die genaue Menge und Art der Zutaten, die für die Zubereitung eines bestimmten Gerichts verwendet werden durften.
Kommentare sind geschlossenTag: 7. Oktober 2024
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